Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen (gültig ab 01.11.1995)

 

 

1. Vertragsabschluß

  1. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.
  2. Unsere Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
  3. Aufträge und ergänzende Vereinbarungen werden für uns erst durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam. Kostenvoranschläge und Angaben über Frachtsätze sind unverbindlich.
  4. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen oder Zusicherungen von Eigenschaften sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

 

2. Preise, Zahlungsbedingungen

  1. An die bei Auftragserteilung jeweils geltenden Preise bzw. Preislisten hält sich CompuCard-Design 2 Monate ab Auftragserteilung gebunden. Sind längere Liefertermine bzw. Lieferfristen vereinbart, so gelten vorbehaltlich individueller Vereinbarung die jeweils am Liefertage geltenden Preise bzw. Preislisten.
  2. Sämtliche Preise verstehen sich ohne Abzug oder sonstige abweichend vereinbarte Nachlässe zzgl. der bei Auftragserteilung bzw. 2 Monate nach Auftragserteilung jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Nicht in den jeweils gültigen Preisen enthalten sind die Kosten für Verpackung, Porto, Nachnahme, Zoll u.ä. sowie Gebühren, Frachtkosten, Versicherungskosten oder sonstige durch die Versendung oder Verfrachtung bedingte Kosten.
  3. Bei Auslands- oder Wechselkursgeschäften gelten die jeweils am Verkaufsort gültigen Preise nach Maßgabe der vorstehenden Ziffern 2.1 und 2.2.
  4. CompuCard-Design behält sich die Ablehnung von Wechseln und Schecks ausdrücklich vor, deren Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- sowie Scheck- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig.
  5. Sämtliche gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung bzw. bei Zahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu deren vollständigen Gutbuchung am Konto Eigentum von CompuCard-Design.
  6. Befindet sich der Kunde mit Zahlungen im Verzug, so ist CompuCard-Design berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu verlangen, mindestens jedoch 5 % über dem jeweiligen Euribor.
  7. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, so werden alle offenen Forderungen von uns gegen den Kunden sofort fällig, auch wenn wir Schecks oder Wechsel hereingenommen haben. Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt, nach Setzung einer angemessener Nachfrist von den diesen Forderungen zugrunde liegenden Verträgen zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

 

 

 

 

 

 

 

 

3. Termine

  1. Liefertermine und Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich in unserer Auftragsbestätigung als solche vereinbart werden.
  2. Höhere Gewalt, Streik, unverschuldetes Unvermögen auf Seiten von CompuCard-Design oder eines ihrer Lieferanten sowie außergewöhnliche Wetter- bzw. Witterungsverhältnisse verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung.

Kommt CompuCard-Design mit seinen Verpflichtungen in Verzug, so ist der Ersatz des mittelbaren Schadens ausgeschlossen, soweit der Verzug nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht.

Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann der Kunde nur verlangen, wenn CompuCard-Design und/oder ihre Erfüllungsgehilfen diesen Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. CompuCard-Design haftet für eigenes Verschulden und für das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen im Sinne von §1313a ABGB nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, wobei der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, entgangenem Gewinn, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen CompuCard-Design in jedem Fall ausgeschlossen ist. Auf die weitere Haftungsbeschränkung in Punkt 7. wird hingewiesen.

4. Versand und Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführenden Personen übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Wird auf Wunsch des Kunden der Versand verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

5. Gewährleistung

  1. Für Mängel der gelieferten Ware einschließlich Fehlen zugesicherter Eigenschaften leistet CompuCard-Design 6 Monate, für Ersatzteile 3 Monate Garantie.
  2. Die Mängelhaftung gemäß Ziffer 5.1 bezieht sich auf normalen Verschleiß. Sie entfällt, wenn der Kunde oder Dritte ohne unsere schriftliche Einwilligung Eingriffe an der von uns gelieferten Ware vornehmen. Die Gewährleistung entfällt ferner bei Fehlern, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Handhabung oder sonstige, außerhalb des Verantwortungsbereiches von CompuCard-Design liegende Vorgänge zurückzuführen sind oder wenn CompuCard-Design verweigert wird, die Ursache des gerügten Fehlers zu untersuchen.
  3. Im Falle eines Mangels nach Ziffer 5.1. ist der Kunde verpflichtet, diesen unverzüglich bei CompuCard-Design schriftlich und nachvollziehbar anzuzeigen.
  4. Gemäß Ziffer 5.1. und 5.3. gerügte Ware ist zum Zwecke der Überprüfung und Nachbesserung an CompuCard-Design zu senden. CompuCard-Design ist verpflichtet, in berechtigten Fällen innerhalb der in Ziffer 5.1. genannten Fristen kostenlos Nachbesserung zu leisten. CompuCard-Design ist jedoch auch berechtigt, diese Nachbesserung durch Lieferung einer neuen, in Funktion und Leistung gleichwertigen Ware zu leisten.
  5. Gelingt CompuCard-Design die in Ziffer 5.4. genannte Nachbesserung nicht innerhalb von 2 Monaten ab Zugang der beanstandeten Ware, so ist der Kunde berechtigt, unter Wahrung der Rechte von CompuCard-Design gemäß Ziffer 5.3. nach seiner Wahl eine Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages für die betreffende Ware zu verlangen. Dieser Anspruch ist ausgeschlossen, soweit ein Fall gemäß Ziffer 5.2. vorliegt.
  6. Macht der Kunde Gewährleistungsrechte geltend, so hat dies keinen Einfluß auf weitere zwischen ihm und CompuCard-Design bestehende Verträge.
  7. Für die Lieferung von Plastikkarten gelten die zusätzlichen Bedingungen                 gemäß Punkt 6.

 

 

 

 

 

 

6. Zusätzliche Bedingungen für die Lieferung von Plastikkarten

  1. Die technischen Hinweise zur Ausführung von Druckvorlagen sind in der jeweils gültigen Fassung Vertragsbestandteil. Zur Sicherheit sollten diese Hinweise immer beiliegen, oder gleich im Text eventuell als Anhang enthalten sein.
  2. Der Druck der Karten wird nach dem jeweiligen Stand der Technik ausgeführt. Bearbeitungsspuren, Farbunterschiede sowie geringfügige Abweichungen von den Lithoandrucken sind material- und verarbeitungsbedingt. Sie sind keine Fehler, die den Wert oder die Gebrauchseigenschaften der Plastikkarten beeinträchtigen. Sie berechtigen nicht zur Verweigerung der Annahme der Karten oder zu einem Preisnachlaß und begründen auch keinen Schadenersatzanspruch.
  3. Der Auftraggeber ist für die inhaltliche und formelle Gestaltung der Karte verantwortlich. Er stellt diesbezüglich CompuCard-Design von etwaigen Ansprüchen Dritter frei. Dies bezieht sich auch auf urheber-, wettbewerbs- und namensrechtliche Fragen sowie auf alle Immaterialgüterrechtsverletzungen.
  4. Die Lieferfrist beginnt mit der Druckfreigabe durch den Auftraggeber. Durch nicht rechtzeitige Druckfreigabe entstehende Verzögerungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  5. Mängel zur Druckausführung müssen binnen 14 Tagen nach Auslieferung geltend gemacht werden.
  6. CompuCard-Design ist berechtigt auf eigene Kosten Archiv-, Muster- und Präsentationsstücke herzustellen und diese in diesem Sinne zu verwenden. Der Auftraggeber sorgt dafür, daß bei bestehenden Urheberrechten Dritter dafür ein unentgeltliches Nutzungsrecht eingeräumt wird.

7. Haftungsausschluss

Soweit in den vorhergehenden Bestimmungen Rechte aus Lieferverzögerung, Nichterfüllung, Mängelbeseitigung oder sonstigen Verpflichtungen nicht ausdrücklich zugestanden werden, sind weitergehende Ansprüche ausgeschlossen. Soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder aus sonstigen gesetzlichen Gründen zwingend gehaftet wird, beschränkt sich der Umfang des Ersatzanspruches auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens und insgesamt höchstens auf einen Betrag in Höhe des jeweiligen Nettoauftragwertes. Der Kunde stellt CompuCard-Design von allen Ansprüchen Dritter frei, die über Haftungsumfang oder Haftungshöhe nach vorstehenden Bedingungen hinausgehen.

8. Teilunwirksamkeit

Im Falle einer Unwirksamkeit einzelner Vertragsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen verbindlich.

9. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Knittelfeld.

 

Hinweis gemäß DSG 2000 in der jeweils geltenden Fassung:

Name und Anschrift des Auftraggebers sowie alle zur Auftragsabwicklung erforderlichen Daten werden maschinell erfaßt und gespeichert.