Allgemeine
Geschäfts- und Lieferbedingungen
Allgemeine
Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen (gültig ab 01.11.1995)
1.
Vertragsabschluß
- Alle
Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund
dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart
werden.
- Unsere
Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes
vereinbart ist.
- Aufträge
und ergänzende Vereinbarungen werden für uns erst durch unsere
schriftliche Bestätigung wirksam. Kostenvoranschläge und Angaben über
Frachtsätze sind unverbindlich.
- Nebenabreden,
Änderungen, Ergänzungen oder Zusicherungen von Eigenschaften sind nur
verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
2. Preise,
Zahlungsbedingungen
- An
die bei Auftragserteilung jeweils geltenden Preise bzw. Preislisten hält
sich CompuCard-Design 2 Monate ab Auftragserteilung gebunden. Sind längere
Liefertermine bzw. Lieferfristen vereinbart, so gelten vorbehaltlich
individueller Vereinbarung die jeweils am Liefertage geltenden Preise bzw.
Preislisten.
- Sämtliche
Preise verstehen sich ohne Abzug oder sonstige abweichend vereinbarte
Nachlässe zzgl. der bei Auftragserteilung bzw. 2 Monate nach Auftragserteilung
jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Nicht in den jeweils gültigen Preisen
enthalten sind die Kosten für Verpackung, Porto, Nachnahme, Zoll u.ä.
sowie Gebühren, Frachtkosten, Versicherungskosten oder sonstige durch die
Versendung oder Verfrachtung bedingte Kosten.
- Bei
Auslands- oder Wechselkursgeschäften gelten die jeweils am Verkaufsort
gültigen Preise nach Maßgabe der vorstehenden Ziffern 2.1 und 2.2.
- CompuCard-Design
behält sich die Ablehnung von Wechseln und Schecks ausdrücklich vor, deren
Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- sowie Scheck- und
Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig.
- Sämtliche
gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung bzw. bei Zahlung
durch Scheck oder Wechsel bis zu deren vollständigen Gutbuchung am Konto
Eigentum von CompuCard-Design.
- Befindet
sich der Kunde mit Zahlungen im Verzug, so ist CompuCard-Design
berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten
Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu verlangen, mindestens jedoch
5 % über dem jeweiligen Euribor.
- Wenn
der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen
einstellt oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die seine
Kreditwürdigkeit in Frage stellen, so werden alle offenen Forderungen von
uns gegen den Kunden sofort fällig, auch
wenn wir Schecks oder Wechsel hereingenommen haben. Wir sind in diesem
Falle außerdem berechtigt, nach Setzung einer angemessener Nachfrist von den diesen
Forderungen zugrunde liegenden Verträgen zurückzutreten oder Schadenersatz
wegen Nichterfüllung zu verlangen.
3. Termine
- Liefertermine
und Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich
schriftlich in unserer Auftragsbestätigung als solche vereinbart werden.
- Höhere
Gewalt, Streik, unverschuldetes Unvermögen auf Seiten von CompuCard-Design
oder eines ihrer Lieferanten sowie außergewöhnliche Wetter- bzw.
Witterungsverhältnisse verlängern die Lieferfrist um die Dauer der
Behinderung.
Kommt CompuCard-Design mit seinen
Verpflichtungen in Verzug, so ist der Ersatz des mittelbaren Schadens
ausgeschlossen, soweit der Verzug nicht auf einer grob fahrlässigen oder
vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht.
Schadenersatz
wegen Nichterfüllung kann der Kunde nur verlangen, wenn CompuCard-Design
und/oder ihre Erfüllungsgehilfen diesen Schaden vorsätzlich oder grob
fahrlässig verursacht haben. CompuCard-Design haftet für eigenes Verschulden
und für das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen im Sinne von §1313a ABGB nur
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, wobei der Ersatz von Folgeschäden und
Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, entgangenem Gewinn,
Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen CompuCard-Design in
jedem Fall ausgeschlossen ist. Auf die weitere Haftungsbeschränkung
in Punkt 7. wird hingewiesen.
4. Versand und Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Kunden über,
sobald die Sendung an die den Transport ausführenden Personen übergeben worden
ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Wird auf Wunsch des
Kunden der Versand verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der
Versandbereitschaft auf ihn über.
5. Gewährleistung
- Für
Mängel der gelieferten Ware einschließlich Fehlen zugesicherter
Eigenschaften leistet CompuCard-Design 6 Monate, für Ersatzteile 3 Monate
Garantie.
- Die
Mängelhaftung gemäß Ziffer 5.1 bezieht sich auf normalen Verschleiß. Sie
entfällt, wenn der Kunde oder Dritte ohne unsere schriftliche Einwilligung
Eingriffe an der von uns gelieferten Ware vornehmen. Die Gewährleistung
entfällt ferner bei Fehlern, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße
Handhabung oder sonstige, außerhalb des Verantwortungsbereiches von
CompuCard-Design liegende Vorgänge zurückzuführen sind oder wenn
CompuCard-Design verweigert wird, die Ursache des gerügten Fehlers zu
untersuchen.
- Im
Falle eines Mangels nach Ziffer 5.1. ist der Kunde verpflichtet, diesen
unverzüglich bei CompuCard-Design schriftlich und nachvollziehbar
anzuzeigen.
- Gemäß
Ziffer 5.1. und 5.3. gerügte Ware ist zum Zwecke der Überprüfung und Nachbesserung
an CompuCard-Design zu senden. CompuCard-Design ist verpflichtet, in
berechtigten Fällen innerhalb der in Ziffer 5.1. genannten Fristen
kostenlos Nachbesserung zu leisten. CompuCard-Design ist jedoch auch
berechtigt, diese Nachbesserung durch Lieferung einer neuen, in Funktion
und Leistung gleichwertigen Ware zu leisten.
- Gelingt
CompuCard-Design die in Ziffer 5.4. genannte Nachbesserung nicht innerhalb
von 2 Monaten ab Zugang der beanstandeten Ware, so ist der Kunde
berechtigt, unter Wahrung der Rechte von CompuCard-Design gemäß Ziffer
5.3. nach seiner Wahl eine Herabsetzung der Vergütung oder
Rückgängigmachung des Vertrages für die betreffende Ware zu verlangen.
Dieser Anspruch ist ausgeschlossen, soweit ein Fall gemäß Ziffer 5.2.
vorliegt.
- Macht
der Kunde Gewährleistungsrechte geltend, so hat dies keinen Einfluß auf
weitere zwischen ihm und CompuCard-Design bestehende Verträge.
- Für
die Lieferung von Plastikkarten gelten die zusätzlichen Bedingungen gemäß Punkt 6.
6. Zusätzliche
Bedingungen für die Lieferung von Plastikkarten
- Die technischen
Hinweise zur Ausführung von Druckvorlagen sind in der jeweils gültigen
Fassung Vertragsbestandteil. Zur
Sicherheit sollten diese Hinweise immer beiliegen, oder gleich im Text
eventuell als Anhang enthalten sein.
- Der
Druck der Karten wird nach dem jeweiligen Stand der Technik ausgeführt.
Bearbeitungsspuren, Farbunterschiede sowie geringfügige Abweichungen von
den Lithoandrucken sind material- und verarbeitungsbedingt. Sie sind keine
Fehler, die den Wert oder die Gebrauchseigenschaften der Plastikkarten
beeinträchtigen. Sie berechtigen nicht zur Verweigerung der Annahme der
Karten oder zu einem Preisnachlaß und begründen auch keinen
Schadenersatzanspruch.
- Der
Auftraggeber ist für die inhaltliche und formelle Gestaltung der Karte
verantwortlich. Er stellt diesbezüglich CompuCard-Design von etwaigen
Ansprüchen Dritter frei. Dies bezieht sich auch auf urheber-, wettbewerbs-
und namensrechtliche Fragen sowie auf alle Immaterialgüterrechtsverletzungen.
- Die
Lieferfrist beginnt mit der Druckfreigabe durch den Auftraggeber. Durch
nicht rechtzeitige Druckfreigabe entstehende Verzögerungen gehen zu Lasten
des Auftraggebers.
- Mängel
zur Druckausführung müssen binnen 14 Tagen nach Auslieferung geltend
gemacht werden.
- CompuCard-Design
ist berechtigt auf eigene Kosten Archiv-, Muster- und Präsentationsstücke
herzustellen und diese in diesem Sinne zu verwenden. Der Auftraggeber
sorgt dafür, daß bei bestehenden Urheberrechten Dritter dafür ein unentgeltliches
Nutzungsrecht eingeräumt wird.
7.
Haftungsausschluss
Soweit in
den vorhergehenden Bestimmungen Rechte aus Lieferverzögerung, Nichterfüllung,
Mängelbeseitigung oder sonstigen Verpflichtungen nicht ausdrücklich zugestanden
werden, sind weitergehende Ansprüche ausgeschlossen. Soweit in Fällen des
Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder aus sonstigen gesetzlichen Gründen
zwingend gehaftet wird, beschränkt sich der Umfang des Ersatzanspruches auf den
Ersatz des unmittelbaren Schadens und insgesamt höchstens auf einen Betrag in
Höhe des jeweiligen Nettoauftragwertes. Der Kunde stellt CompuCard-Design von
allen Ansprüchen Dritter frei, die über Haftungsumfang oder Haftungshöhe nach
vorstehenden Bedingungen hinausgehen.
8. Teilunwirksamkeit
Im Falle einer Unwirksamkeit
einzelner Vertragsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen verbindlich.
9. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist
Knittelfeld.
Hinweis gemäß
DSG 2000 in der jeweils geltenden Fassung:
Name und
Anschrift des Auftraggebers sowie alle zur Auftragsabwicklung erforderlichen
Daten werden maschinell erfaßt und gespeichert.